Die Welle von Einbrüchen in Bankfilialen setzt sich fort. Jüngstes Ziel der Kriminellen wurde eine Geschäftsstelle der Volksbank im niedersächsischen Stuhr. Den Ermittlungen zufolge drangen die Unbekannten über einen Lichtschacht in das Gebäude ein, um gezielt die Schließfachanlage zu attackieren. Dieser Vorfall weckt Erinnerungen an den massiven Raub in Gelsenkirchen Ende 2025, bei dem rund 3.000 Fächer aufgebrochen wurden. In Stuhr fielen den Tätern zwar „nur“ 14 der insgesamt 700 Depots zum Opfer, doch für die Betroffenen ist der Verlust dennoch schwerwiegend. Laut Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte mildert die geringere Anzahl der aufgebrochenen Fächer den individuellen Schaden der Opfer nicht. Konkrete Zahlen zur Beutesumme liegen aktuell noch nicht vor.
Der Coup ereignete sich am Freitag, den 13. Februar 2026. Während der Mittagspause verschafften sich die Täter Zugang zum Kellerbereich. Nachdem sie interne Barrieren überwunden hatten, gelangten sie in den Tresorraum. Dort öffneten sie gewaltsam 14 Fächer und flüchteten unerkannt. Zeugen beobachteten drei Männer in blauen Overalls, die mit einem dunklen Fahrzeug vom Tatort wegfuhren. Ein Alarmsignal wurde während der Tat offensichtlich nicht ausgelöst.
Fehlender Versicherungsschutz durch die Bank
Besonders bitter für die Kunden: Die Volksbank gab an, dass für die Schließfächer seitens des Instituts kein Versicherungsschutz besteht. Seit Jahresbeginn liege die Verantwortung für die Absicherung des Inhalts bei den Kunden selbst. Doch Rechtsanwalt Seifert betont: „Daraus ergibt sich kein automatischer Haftungsausschluss für das Geldinstitut. Banken unterliegen strengen Sicherheitsauflagen zum Schutz der Kundendepots.“
Haftung bei Verletzung der Sicherungspflichten
Sollte die Bank bei der baulichen Sicherung oder den Überwachungssystemen nachlässig gewesen sein, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Solche Mängel können sowohl technischer als auch organisatorischer Natur sein. „Liegt eine Verletzung dieser Pflichten vor, müssen Institute für die Schäden ihrer Kunden geradestehen“, erklärt Seifert.
Dokumentation ist jetzt entscheidend
Geschädigte sollten den Inhalt ihrer Fächer nun so präzise wie möglich auflisten und belegen. Dies ist nicht nur für etwaige Haftungsansprüche gegen die Bank wichtig, sondern auch für die Meldung bei der eigenen Hausrat- oder Valorenversicherung, sofern dort ein Teilschutz besteht.
Die Häufung ähnlicher Taten ist auffällig. Nach dem Großereignis in Gelsenkirchen gab es weitere Einbrüche in Halle (Westfalen) und Wilhelmshaven. Ob es sich um eine organisierte Bande oder Nachahmungstäter handelt, ist bislang ungeklärt. Fest steht jedoch: Die Rechtsprechung ist oft aufseiten der Kunden. So verurteilte beispielsweise das Landgericht Hamburg eine Sparkasse zu Schadensersatz, da diese ihre Sicherungspflichten vernachlässigt hatte (Az. 330 O 127/22).
Fazit: Rechtliche Prüfung ratsam
Einbrüche in Tresorräume bleiben eine Bedrohung für Wertsachen. Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die bereits Opfer großer Raubzüge wie bei Watchmaster oder Valvero vertritt, bietet Betroffenen eine professionelle Ersteinschätzung an. Für eine Pauschale von 119 Euro (inkl. MwSt.) können Opfer ihre rechtlichen Aussichten prüfen lassen.

